Honorar

Bei Privataufträgen gilt der Grundsatz der freien Honorarvereinbarung.

Die Vergütung bei Gerichtsaufträgen erfolgt im Rahmen des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG).

Honorartabelle – Verkehrswertgutachten in Anlehnung an § 34 HOAI

(Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)

Verkehrswert (unbelastet) in € Honorar in € zzgl. MwSt. Honorar in € inkl. 19 % MwSt.
bis    500.000 3.600 4.284
750.000 4.321 5.142
1.000.000 4.909 5.842
1.250.000 5.450 6.486
1.500.000 5.959 7.091
1.750.000 6.486 7.718
2.000.000 6.896 8.206
2.250.000 7.346 8.742
2.500.000 7.877 9.374
3.000.000 8.699 10.352
3.500.000 9.556 11.372
4.000.000 10.350 12.317
4.500.000 11.345 13.501
5.000.000 12.046 14.335
7.500.000 15.749 18.741
10.000.000 19.406 23.093
15.000.000 25.568 30.426
20.000.000 31.225 37.158
30.000.000 40.800 48.552
50.000.000 54.000 64.260
60.000.000 60.000 71.400
ab 60.000.000 1 Promill vom VKW k. A.

Obige Tabellenwerte sind netto. Es fällt jeweils zusätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer an. Zwischenwerte werden bei der Berechnung des Honorars interpoliert. Ausgangswert ist jeweils der unbelastete Verkehrswert. Sofern wertrelevante Eintragungen in Abteilung II des Grundbuchs (z.B. Nießbrauch, Wohnrecht etc.), Baurechtsprüfungen oder Stichtage, welche weiter als 10 Jahre zurückliegen, gegenständlich sind, wird Ihnen gerne ein individuelles Angebot erstellt.

An Nebenkosten fallen Schreibgebühren, Telefonkosten, Porto, Gebühren für die Einholung von Vergleichskaufpreisen bzw. Behördenauskünften sowie Fahrtspesen an. Die Schreibgebühren werden mit 60,00 €/Stunde bzw. die Fahrtspesen mit 0,70 €/km, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet.

 

Bei Auftragserteilung erhalten Sie einen Sachverständigenvertrag inkl. Honorarvereinbarung.

Unterlagen

Folgende Unterlagen/Angaben werden regelmäßig für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens benötigt:

Bewertungsstichtag

Grundbuchauszug

Baupläne / Genehmigungspläne

Baubeschreibung, Flächenberechnungen

Angaben über das Baujahr

falls vermietet: Mietverträge bzw. Mieterliste

Energieausweis

bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung samt Nachträge, Protokoll der letzten Eigentümerversammlung, Wohn-/ Hausgeldabrechnung, Grundrissplan der Wohnung

bei Belastungen in Abteilung II des Grundbuchs (z.B. Nießbrauch, Wohnungsrecht usw.) den zugehörigen Grundlagenvertrag

Gerne unterstütze ich Sie bei der Zusammenstellung der Unterlagen.